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   BVerwG, 12.06.1973 - VI B 49.72   

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BVerwG, 12.06.1973 - VI B 49.72 (https://dejure.org/1973,1331)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1973 - VI B 49.72 (https://dejure.org/1973,1331)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1973 - VI B 49.72 (https://dejure.org/1973,1331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.07.1972 - II B 33.71

    Fiktion eines einstweilen fortbestehenden Beamtenverhältnisses i.R. einer vom

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - VI B 49.72
    Es ist anerkannten Rechts, daß in der Regel das Berufungsgericht die in der Vorinstanz schriftlich festgehaltenen Zeugenaussagen ohne nochmalige Vernehmung der Zeugen zu dem unverändert gebliebenen Beweisthema selbständig würdigen kann, daß es aber unter besonderen Umständen gehalten ist, Zeugen erneut zu vernehmen, so z.B. dann, wenn es die persönliche Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders als die Vorinstanz würdigen will (vgl. Urteile vom 9. Juli 1962 - BVerwG VIII C 64.60 - [DVBl. 1963, 28], vom 10. Mai 1967 - BVerwG VI C 136.63 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 58] und Beschluß vom 18. Juli 1972 - BVerwG. (II B 33.71)/(II C 16.71) - [Buchholz a.a.O. Nr. 85]).
  • BVerwG, 10.05.1967 - VI C 136.63

    Wiederholte Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz - Ernennung zum Oberstleutnant

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - VI B 49.72
    Es ist anerkannten Rechts, daß in der Regel das Berufungsgericht die in der Vorinstanz schriftlich festgehaltenen Zeugenaussagen ohne nochmalige Vernehmung der Zeugen zu dem unverändert gebliebenen Beweisthema selbständig würdigen kann, daß es aber unter besonderen Umständen gehalten ist, Zeugen erneut zu vernehmen, so z.B. dann, wenn es die persönliche Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders als die Vorinstanz würdigen will (vgl. Urteile vom 9. Juli 1962 - BVerwG VIII C 64.60 - [DVBl. 1963, 28], vom 10. Mai 1967 - BVerwG VI C 136.63 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 58] und Beschluß vom 18. Juli 1972 - BVerwG. (II B 33.71)/(II C 16.71) - [Buchholz a.a.O. Nr. 85]).
  • BVerwG, 09.07.1962 - VIII C 64.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - VI B 49.72
    Es ist anerkannten Rechts, daß in der Regel das Berufungsgericht die in der Vorinstanz schriftlich festgehaltenen Zeugenaussagen ohne nochmalige Vernehmung der Zeugen zu dem unverändert gebliebenen Beweisthema selbständig würdigen kann, daß es aber unter besonderen Umständen gehalten ist, Zeugen erneut zu vernehmen, so z.B. dann, wenn es die persönliche Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders als die Vorinstanz würdigen will (vgl. Urteile vom 9. Juli 1962 - BVerwG VIII C 64.60 - [DVBl. 1963, 28], vom 10. Mai 1967 - BVerwG VI C 136.63 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 58] und Beschluß vom 18. Juli 1972 - BVerwG. (II B 33.71)/(II C 16.71) - [Buchholz a.a.O. Nr. 85]).
  • BVerwG, 16.01.1964 - II C 230.61

    Ausgestaltung der Begriffe "zureichender Grund" und "angemessene Frist" in § 136

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1973 - VI B 49.72
    Das ist keine "vorweggenommene" Beweiswürdigung (vgl. Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG II C 230.61 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 28]).
  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

    Nach §§ 112, 96 VwGO genügt es bei einem Richterwechsel und erneuter mündlicher Verhandlung, dass der Berichterstatter kurz über das Ergebnis der bisherigen Verhandlung berichtet und die Niederschrift über die Beweisaufnahme verwertet wird (vgl. zum Ganzen: Beschlüsse vom 12. Juni 1973 - BVerwG 6 B 49.72 - Buchholz 310 VwGO § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 87 und vom 12. Juli 1985 - BVerwG 9 CB 104.84 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 8).
  • BVerwG, 13.04.1989 - 1 B 54.89

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Spezialregelung - Rücknahme

    Nur in Ausnahmefällen ist das Berufungsgericht zur nochmaligen Vernehmung eines Zeugen verpflichtet, insbesondere dann, wenn es von der Würdigung der Glaubwürdigkeit des Zeugen durch das Gericht der ersten Instanz abweichen will (Beschlüsse vom 12. Juni 1973 - BVerwG 6 B 49.72 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 87, vom 10. September 1979 - BVerwG 3 CB 117.79 - Buchholz 418.00 Ärzte Nr. 38; BGH, Urteil vom 30. März 1987 - RiZ (R) 6/86 - NJW 1987, 2516 [BGH 30.03.1987 - RiZ R 6/86]).
  • BVerwG, 10.09.1979 - 3 CB 117.79

    Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen in einem früheren Verfahren durch

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, im Normalfall könne eine erneute Vernehmung durch das Berufungsgericht unterbleiben, ohne daß der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 96 Abs. 1 Satz 1 VwGO) oder der Untersuchungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verletzt werde (Urteil vom 9. Juli 1962 - BVerwG 8 C 64.60 -, zum Teil abgedruckt in DVBl. 1963 S. 28; Beschluß vom 1. März 1967 - BVerwG 6 B 30.66 - Urteil vom 10. Mai 1967 - BVerwG 6 C 136.63 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 58]; Beschluß vom 12. Juni 1973 - BVerwG 6 B 49.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 87]).
  • BVerwG, 13.01.1983 - 9 B 10527.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gefahr politischer Verfolgung

    Ein derartiger Beweisermittlungsantrag ist unbeachtlich (Beschluß vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 2 B 37.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 99; Beschluß vom 12. Juni 1973 - BVerwG 6 B 49.72 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 87) und bedarf daher einer förmlichen Bescheidung nach § 86 Abs. 2 VwGO nicht.
  • BVerwG, 12.07.1979 - 6 B 81.78

    Verlust eines Rügerechts - Beachtung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der

    Es ist nur unter besonderen Umständen gehalten, Zeugen nochmals zu vernehmen, so z.B. dann, wenn es die persönliche Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders als die Vorinstanzen werten will oder entsprechend, wenn sich in der Vorinstanz schriftlich festgehaltene Zeugenaussagen widersprechen, die Vorinstanz den Widerspruch und die Glaubwürdigkeit der sich widersprechenden Zeugen als für die Entscheidung unerheblich nicht gewürdigt hat, das Berufungsgericht dies aber nachholen muß, weil es seine Entscheidung auf die Aussage zumindest eines dieser Zeugen stützen will (vgl. u.a. Urteile vom 9. Juli 1962 - BVerwG 8 C 64.60 - [DVBl. 1963, 28] und vom 10. Mai 1967 - BVerwG 6 C 136.63 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 58]; Beschlüsse vom 18. Juli 1972 - BVerwG 2 B 33.71/2 C 16.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 85] und vom 12. Juni 1973 - BVerwG 6 B 49.72 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 87]).
  • BVerwG, 25.09.1975 - 6 B 13.75

    Nichtzulassung der Revision

    Es ist dem Berufungsgericht in der Regel gestattet, auch ohne nochmalige Vernehmung der im ersten Rechtszuge vernommenen Zeugen deren Bekundungen zu würdigen, und zwar sogar anders als das Gericht des ersten Rechtszuges - was hier jedoch nicht einmal erfolgt ist (vgl. u.a. Urteil vom 3. Dezember 1965 - BVerwG VI C 95.63-, Beschlüsse vom 20. Juni 1969 - BVerwG VI B 42.68-, vom 24. Juli 1969 - BVerwG VI B 65.68 - und, vom 12. Juni 1973 - BVerwG VI B 49.72 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 87] jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 06.02.1975 - III C 69.72

    Hinreichende Aufklärung eines Sachverhaltes durch ein Gericht

    Denn das Gericht ist von der Richtigkeit seiner Angaben wie auch der Angaben des Erblassers ausgegangen und brauchte sich nach dem Vorbringen des letzteren nicht veranlaßt zu sehen, in der Richtung seiner erst im Revisionsverfahren aufgestellten Behauptung, die Verlegung habe etwas mit seiner Gegnerschaft zum NS-Regime zu tun gehabt, weiter aufzuklären, zumal der Erblasser selbst für diese Frage seinerzeit keine Beweismittel angeführt hatte (vgl. Beschluß vom 12. Juni 1973 - BVerwG VI B 49.72 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 87]).
  • BVerwG, 29.06.1982 - 2 B 122.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zuständigkeit für den Erlass eines

    Zeugen nochmals zu vernehmen, so z.B. dann, wenn es die persönliche Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders als die Vorinstanzen werten will oder wenn sich in der Vorinstanz schriftlich festgehaltene Zeugenaussagen widersprechen, die Vorinstanz den Widerspruch und die Glaubwürdigkeit der sich widersprechenden Zeugen als für die Entscheidung unerheblich nicht gewürdigt hat, das Berufungsgericht dies aber nachholen muß, weil es seine Entscheidung auf die Aussage zumindest eines dieser Zeugen stützen will (vgl. u.a. Urteile vom 9. Juli 1962 - BVerwG 8 C 64.60 - [DVBl. 1963, 28] und vom 10. Mai 1967 - BVerwG 6 C 136.63 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 58]; Beschlüsse vom 18. Juli 1972 - BVerwG 2 B 33.71/2 C 16.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 85], vom 12. Juni 1973 - BVerwG 6 B 49.72 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 87] und vom 12. Juli 1979 - BVerwG 6 B 81.78 -).
  • BVerwG, 28.12.1979 - 2 B 17.79

    Obligatorische Beeidigung eines Zeugen bei widersprüchlichen Angaben in

    Es ist nur unter besonderen Umständen gehalten, Zeugen nochmals zu vernehmen, so z.B. dann, wenn es die persönliche Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders als die Vorinstanz werten will oder entsprechend, wenn sich in der Vorinstanz schriftlich festgehaltene Zeugenaussagen widersprechen, die Vorinstanz diesen Widerspruch und die Glaubwürdigkeit der sich widersprechenden Zeugen als für die Entscheidung unerheblich nicht gewürdigt hat, das Berufungsgericht aber dies nachholen muß, weil es seine Entscheidung auf die Aussage zumindest eines dieser Zeugen stützen will (vgl. u.a. Urteile vom 9. Juli 1962 - BVerwG 8 C 64.60 - [DVBl. 1963, 28] und vom 10. Mai 1967 - BVerwG 6 C 136.63 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 58]; Beschlüsse vom 18. Juli 1972 - BVerwG 2 B 33.71/2 C 16.71 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 85] und vom 12. Juni 1973 - BVerwG 6 B 49.72 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 87]).
  • BVerwG, 16.01.1990 - 5 B 37.89

    Umfang des Prüfungsrahmens und des Beurteilungsrahmens bei der Zustimmung zur

    Es ist anerkanntes Recht, daß das Berufungsgericht durch Herbeiziehung von Akten die in anderen Gerichtsakten in Niederschriften festgehaltenen Zeugenaussagen ohne nochmalige Vernehmung der Zeugen zu dem unverändert gebliebenen Beweisthema selbständig würdigen kann (BVerwG, Beschluß vom 12. Juni 1973 - BVerwG 6 B 49.72 - ).
  • BVerwG, 04.04.1984 - 5 ER 256.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 09.11.1973 - VI B 39.73

    Anforderungen an das Vorliegen einer Verletzung der beamtenrechtlichen Pflicht

  • OVG Bremen, 12.11.1976 - II BA 19/76

    Bewertung von Prüfungsleistungen in der 2. Juristischen Staatsprüfung; Zulässige

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